7. November 2020

Handyverbot am Arbeitsplatz?

Das Smartphone bietet Ablenkung zu jeder Tageszeit und an jedem Ort dank mobilem Internet oder WLAN. Doch wie kommt die Benutzung während der Arbeitszeit an? Handyverbot am Arbeitsplatz – ja oder nein?

Zwischendurch die Whatsapp-Nachrichten checken, auf den Facebook-Post von heute früh reagieren, die neuesten Bilder bei Instagram durchscrollen – das Smartphone bietet Ablenkung zu jeder Tageszeit und an jedem Ort dank mobilem Internet oder WLAN. Doch wie kommt die Benutzung während der Arbeitszeit an? Handyverbot am Arbeitsplatz – ja oder nein?

Was sagt das Gesetz?

Rechtlich gesehen kann der Arbeitgeber jederzeit ein Handyverbot aussprechen (auch ohne Zustimmung des Betriebsrats) – denn er allein bestimmt den Arbeitsablauf. Das Verbot gilt allerdings nur für die Arbeitszeit, nicht für die Pausen. Denn in den Pausen stört das Handy normalerweise den Betriebsablauf nicht, weshalb die Regelung diese auch nicht betrifft. Es kann trotzdem untersagt werden, das Handy in den Arbeitsräumen zu benutzen. In den meisten Pausenräumen sollte es da allerdings keine Einschränkungen geben.

Wenn es ein Verbot gibt, sollte es auch für alle gelten – ein Streit unter den Kolleg*innen ist sonst vorprogrammiert. Möglich ist aber auch, einer Person, die durch extensive Nutzung des Smartphones auffällt, den Gebrauch zu verbieten.

Was sind triftige Gründe für ein Verbot?

3 Personen stehen nebeneinander und schauen auf ihre Smartphones

Die Gründe für ein Verbot sind vielfältig: Arbeitnehmer*innen sind abgelenkt und gehen ihren Aufgaben nicht konzentriert nach; die Ablenkung durch das Smartphone kann im Kollegium als negativ und ungerecht angesehen werden; Gefahr durch Hacking, wodurch der Datenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann; in handwerklichen Berufen kann das Unfallrisiko steigen; im Callcenter werden Anrufe nicht mehr zeitnah angenommen, wodurch es für Anrufende zu erhöhten Wartezeiten kommt.

Wer durchgehend (während der Arbeitszeit) erreichbar sein muss, kann in den meisten Fällen ein Diensthandy beantragen oder ist über die Telefonnummer der Firma zu erreichen. Für private Zwecke sollte dies allerdings nicht genutzt werden (bzw. nur in Notfällen).

Und die Argumente für eine Duldung der privaten Smartphone-Nutzung?

Im Regelfall verbietet der Arbeitgeber die Nutzung eines Smartphones nicht ohne triftige Gründe. Ein gänzliches Verbot kann aber trotzdem für Unmut sorgen: Arbeitnehmer*innen sind nicht mehr privat für Kinder / Familienangehörige / Ärzt*innen erreichbar, sondern nur noch über ein Diensttelefon, das in einem Raum stehen kann, in dem mehrere Menschen sitzen – so ist die Privatsphäre nicht mehr geschützt.

Auch ist das Smartphone ein Medium für Kommunikation, das aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Im digitalen Zeitalter gehört es ganz einfach dazu. Allerdings verordnen sich auch immer mehr Menschen eine Social-Media-Pause und sind vielleicht auch ein bisschen dankbar, nicht jede Notification für eine Message in Echtzeit sehen und auf sie reagieren zu müssen.

Ein guter Kompromiss

Schreibtisch mit Büroutensilien, ein Mensch hält ein Smartphone

Dennoch ist es unrealistisch, sich 6 Stunden am Stück non-stop zu konzentrieren, ohne zwischendurch eine kleine Ablenkung zu haben. Dafür empfehlen sich bei Bürojobs mit Bildschirmarbeit jedoch die sogenannten Bildschirmpausen, die den Arbeitnehmer*innen rechtlich zustehen. Ob das Handy in diesen Pausen genutzt werden darf oder die Mitarbeiter*innen Aufgaben erledigen sollen, die nicht am Computer stattfinden (beispielsweise Akten sortieren, Formulare ausdrucken / kopieren, etc.), legt der Arbeitgeber fest. Hier empfiehlt es sich von Arbeitgeberseite, den Angestellten eine Ruhepause zu gewähren, die sie für sich nutzen können – ein guter Kompromiss, wenn ein Handyverbot für die Arbeitszeit (aber eben nicht für Pausen) ausgesprochen worden ist. Die Bildschirmpausen betragen meist 5 Minuten pro Stunde.

Ein guter Kompromiss kann es auch sein, die Smartphone-Nutzung zu gestatten, wenn man einen dringenden Anruf erwartet, der unvermeidlich während der Arbeitszeit kommen muss. Dies sollte vorher zwischen dem Arbeitgeber und der / dem betreffenden Mitarbeiter*in abgesprochen werden. In den meisten Fällen ist diese Handhabung zum Vorteil für beide.

Fazit

Das Wort „Handyverbot“ klingt erst einmal drastisch und technikfeindlich – die Idee dahinter ist jedoch für Arbeitgeber ein reibungsloser Betriebsablauf mit möglichst wenig Ablenkung und möglichst hoher Effizienz. Stören Smartphones nicht in der Arbeitszeit, ist ein Verbot auch nicht notwendig. Bedeutet es jedoch Nachteile für die Kolleg*innen, für Kund*innen oder den Betrieb, kann ein Arbeitgeber über eine Einschränkung nachdenken. Diese sollte schriftlich festgehalten werden und für alle Mitarbeiter*innen gelten. Der Arbeitgeber sollte in einem solchen Fall allerdings nach Möglichkeit mindestens einen Pausenraum schaffen, in dem die Nutzung gestattet ist – denn Smartphones gehören zum Alltag und sollten daher auch weiterhin im Alltag nutzbar sein.

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