Auch 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn wieder ein heiß diskutiertes Thema. Was gilt aktuell in Deutschland? Woran muss ich mich als Unternehmer:in halten? Warum sollte ich für qualifizierte Arbeitskräfte mehr als das Minimum und als die Konkurrenz zahlen? Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen beschäftigen sich auch im Dienstleistungssektor intensiv mit solchen Fragen. In diesem Artikel treffen sie nun auf Antworten.
Der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beschreibt die "Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf" und beträgt seit dem 01. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde. Bei einem Stundensatz von 40 Wochenstunden, also einem durchschnittlichen Vollzeitjob, kommt man damit auf 392,8 Euro in der Woche.
Europaweit ist der deutsche Mindestlohn bereits der Sechsthöchste. Mit 13,05 Euro ist Luxemburg noch auf Platz 1, doch auch andere Länder hinterfragen aktuell ihr Lohnminimum.
Seit der Einführung einer Lohnuntergrenze am 01. Januar 2015 mit einem Wert von 8,50 Euro wurde dieser stetig in kleinen Schritten erhöht. Es stehen jedoch weitere große Änderungen an!
Mit dem 01. Juli 2022 steigt der Mindestlohn deutschlandweit planmäßig auf 10,45 Euro. "Eine winzige Differenz.", sagen manche. Auf die durchschnittliche 40-Stunden-Woche gerechnet, steigt das Gehalt damit jedoch bereits um +25,2 Euro. Laut Gesetz ist das aber noch immer nicht die letzte Steigerung in diesem Jahr.
Ein weiterer Sprung auf 12 Euro die Stunde steht laut Gesetz in Aussicht. Ab dem 01. Oktober 2022 ist es soweit! Besonders spannend ist nun für Arbeitnehmer:innen, welche praktische Auswirkung die Erhöhung auf ihr Gehalt hat. Beim Ausrechnen des neuen Brutto-Gehalts hilft der Mindestlohn-Rechner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales!
Das Mindestlohngesetz besagt, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 18 Jahren in jeglicher Beschäftigung durch die Zusicherung einer finanziellen Mindestversorgung geschützt werden. Das beinhaltet besonders den Schutz vor Dumpinglöhnen und die Sicherheit, dass der Wettbewerb am Markt nicht zu Lasten von Arbeitnehmer:innen stattfindet. Das Konzept "Mindestlohn" hat viele Fans und Vorteile, praktisch gesehen, finden sich dennoch einige Lücken im Gesetzestext.
Nicht alle Arbeitnehmenden werden vor zu geringen Löhnen geschützt.
"Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
• Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
• ehrenamtlich tätige Personen
• Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
• Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
• Selbstständige
• Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
• Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt."
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales -
Zudem muss eingeräumt werden, dass der Mindestlohn bisher, für viele Arbeitnehmende nicht dem Minimum zum Leben entsprach. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehnen sich darum schon lange nach dem kommenden Mindestlohnanstieg.
Während es im Call Center oder beim Bürodienstleister oft gängig ist, viel Einsatz für einen eher geringen Lohn zu verlangen, hat bluepartner sich auch die finanzielle Wertschätzung der angestellten Office Manager auf die Fahne geschrieben. Für uns ist nicht nur die Kundentreue, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit von großer Bedeutung, darum zahlen wir bereits einen übertariflichen Mindestlohn und bieten unseren Sekretärinnen und Sekretären oder im Call Center Jargon den Agentinnen und Agenten auch weitere (geldwerte) Leistungen an.
Ohne qualifizierte und auch motivierte Mitarbeitende wäre es unmöglich unseren Kunden den exzellenten Service zu bieten, den sie benötigen. bluepartners zufriedene Mitarbeiter:innen sind Ihre Urlaubsvertretung, ersetzen Ihren Anrufbeantworter, indem Sie jederzeit für Kunden erreichbar sind und unterstützen Sie bei einer Rufumleitung. Die Kolleg:innen im digitalen Bueroservice (ebuero) arbeiten vor Ort im Back Office, stellen Ihre Abwesenheitsnotiz ein und haben stets ein offenes Ohr.
Als Top-Arbeitgeber sichern wir langfristig motivierte und unternehmenstreue Mitarbeitende. So sorgen wir dafür, dass unsere Kunden einen ausgezeichneten Service erhalten und verringern gleichzeitig die Fluktuation im Unternehmen. Eine wahre Win-Win-Situation.
Bei Fragen zum Mindestlohn kann man sich übrigens (Mo-Do, 8-20 Uhr) an die Mindestlohn - Hotline 030 60 28 00 28 wenden.