9. Januar 2021

Jobs & Tattoos – geht das zusammen?

Tattoos haben eine lange Tradition – jedoch nicht in der Arbeitswelt. In bestimmten Bereichen sind sie nach wie vor ein Tabu.

Tattoos haben eine lange Tradition – jedoch nicht in der Arbeitswelt. In bestimmten Bereichen sind sie nach wie vor ein Tabu. Was also tun, wenn man schon welche hat und sich bewerben will? Oder der Wunsch nach einem Tattoo immer größer wird und man nicht weiß, ob die Chefin einverstanden ist?

Tattoos? Die gibt’s doch schon ewig!

Gemälde einer Inuit mit Gesichtstattoo (Jahr 1654)

Inuit mit Gesichtstattoo; Jahr 1654 (Quelle: Wikipedia)

Tätowierungen sind bei weitem keine neue Erfindung – davon zeugen historische Funde von Mumien in u.a. Ägypten, China, Grönland und Sibirien. Diese Funde sind teilweise mehrere tausend Jahre alt. Der prominenteste Fund in der westlichen Welt ist wohl die Gletschermumie Ötzi: 61 Tattoos wurden bei Ötzi gezählt. Man vermutet, dass diese zu Heilungszwecken gestochen wurden, da sie den Einstichen von Akupunkturnadeln ähneln.

Besonders für indigene Bevölkerungsgruppen (beispielsweise Native Americans, Inuit und Māori) hatten (und haben) Tätowierungen eine große Bedeutung, da diese tief mit ihrer Kultur verwurzelt sind.

In Europa und den USA haben Tattoos über die Zeit verschiedene Bedeutungen durchlaufen. Im 19. und auch noch bis zur Hälfte des 20. Jahrhunderts galten sie als Kennzeichnungen von Seeleuten, Gefangenen und Gangmitgliedern. In den späten 1950er Jahren begann sich dieses Klischee langsam aufzuweichen und die Popularität von Tätowierungen stieg kontinuierlich an. Galten sie in den 80’s noch als Ausdruck gegen die weiße, heterosexuelle Mittelklasse, sind sie mittlerweile schon ziemlich im Mainstream angekommen. Im Westen werden Tattoos heutzutage vor allem als Kunst und Körperschmuck verstanden und gelten als Ausdruck der Individualität einer Person.

Mainstream – ja, aber wie werden Tattoos in meinem Tätigkeitsfeld aufgenommen?

Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie zunächst einmal Ihr Tätigkeitsfeld analysieren. Haben Sie Kundenkontakt? Arbeiten Sie im Dienstleistungssektor? Gibt es bereits Vorschriften in Ihrem Arbeitsvertrag?

Können Sie all dies mit Nein beantworten, steht einem Tattoo an einer sichtbaren Stelle (beispielsweise dem Unterarm) nichts im Wege. Beantworten Sie mindestens eine der Fragen mit Ja, sollten Sie genauer hinschauen. Nicht jeder Job im Dienstleistungsbereich verbietet Tattoos. Hairstylist*innen, Baristas oder Mitarbeiter*innen im Einzelhandel dürfen ihre Tattoos meist offen zeigen – allerdings nicht im gehobenen Gewerbe. Da gelten häufig noch traditionelle Regeln. Sollten Sie unsicher sein, wo Ihre Tätigkeit einzuordnen ist, besprechen Sie die Thematik am besten mit Ihrer Chefin/ Ihrem Chef.

Dasselbe gilt für Jobs, bei denen Sie Kundenkontakt haben. Auch hier kommt es darauf an, wie das Image des Unternehmens ist. Sind Sie eine Führungskraft in einem Start-up oder in einem mittelständischen Betrieb? Was hat das Unternehmen für Werte und wofür steht es? Ist es „jung & dynamisch“ oder „traditionell aufgestellt“? Wer ist Ihre Zielgruppe? Oft ergibt sich die Antwort auf die Tattoofrage bereits, wenn diese Fragen genauer unter die Lupe genommen werden.

Auch der Arbeitsvertrag kann hier weiterhelfen: Steht dort etwas von einer Dienstkleidung und etwaigen No-Gos? Oder ist die Unternehmenskultur eher „come as you are“? Wie sind die Mitarbeiter*innen gekleidet und zeigen sie ihre Tattoos? Auch hier sollte sich die Frage, wie ein Tattoo gehandhabt wird, recht schnell beantworten.

Sich bereits im Vorstellungsgespräch an das Thema herantasten

Person mit Tattoos am Arm beim VorstellungsgesprächBefinden Sie sich momentan auf Arbeitssuche, können Sie mit bereits vorhandenen Tattoos auch beim Bewerbungsgespräch schon erkennen, ob diese erlaubt sind. Besonders in den warmen Monaten kleidet man sich ja eher kurzärmelig. Wenn die Personaler*innen sich an Ihren Tattoos stören, werden sie es Ihnen sicherlich mitteilen. Grundsätzlich gilt: Chef*innen können Arbeitskleidung vorschreiben und somit auch anordnen, dass langärmelige Bekleidung (auch im Sommer) Pflicht ist. Oder dass Personen mit Tattoos an sichtbaren Stellen diese eben durch das Tragen bestimmter Kleidung verdecken müssen. Besonders in Tätigkeiten mit Kundenkontakt kann dies vorkommen, beispielsweise in Banken, in der gehobenen Gastronomie oder in der Flugbranche.

Lässt sich Ihr Tattoo nicht verbergen, weil es sich beispielsweise am Hals oder an den Händen befindet, kann dies in bestimmten Feldern ein Grund sein, Sie nicht einzustellen. Informieren Sie sich am besten noch vor der Bewerbung über den Tätigkeitsbereich. Oft werden Sie dann schon fündig und können entscheiden, ob Sie sich bewerben – oder eben auch nicht.

Quellen und Bildnachweise:

https://en.wikipedia.org/wiki/History_of_tattooing

https://unsplash.com/@rawpixel

https://www.istockphoto.com/de/portfolio/KatarzynaBialasiewicz